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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90   

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https://dejure.org/1990,2330
VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90 (https://dejure.org/1990,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 (https://dejure.org/1990,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 9 S 547/90 (https://dejure.org/1990,2330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Lieferung von Speisen an Sonn- und Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FTG Bad.-Württ. § 6 Abs. 1; GG Art. 140

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 49
  • NVwZ-RR 1991, 477
  • VBlBW 1991, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90
    Daß der gewerbliche Betrieb des Klägers öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne des § 6 Abs. 1 FTG mit sich bringt, ist angesichts der weiten Auslegung dieses Begriffs in der Rechtsprechung (BVerwGE 79, 118 ff. und 236 ff.) und der Literatur (vgl. den Überblick bei Hoeren/Mattner "Feiertagsgesetze der Bundesländer", 1989, RdNr. 3 ff. zu § 3, S. 38 ff) nicht zweifelhaft und letztlich auch nicht vom Kläger mit durchgreifenden Argumenten in Zweifel gezogen worden.
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90
    Die Problematik des § 105 e GewO stellt sich vorliegend nicht, weil es hier nicht um die Erlaubnis zur Beschäftigung von Arbeitnehmern, sondern um die Untersagung des Betriebs schlechthin geht (vgl. § 105 e Abs. 1 GwO, BVerwG, Urteil vom 14.11.1989 -- 1 C 14.88 --).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Dies entspricht einem in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Verständnis, wonach an Sonn- und Feiertagen jede Freizeitgestaltung oder -betätigung und die ihnen dienenden "Freizeitveranstaltungen" gewerblicher oder nicht-gewerblicher Art zulässig sind (ebenso BVerfG a.a.O.; OVG Münster NJW 1983, 2209; BayVGH GewArch 1987, 71 f.; BayObLG GewArch 1986, 245 ; VG Minden GewArch 1987, 142 ; VG Düsseldorf GewArch 1984, 302 ; BaWüVGH GewArch 1990, 333 ; Dirksen, Das Feiertagsrecht, 1961, S. 32, 102 f.; Pahlke, WuV 1988, 69 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD"s in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD's in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 05.11.1997 - 4 K 6436/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

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